GGA

GGA: EIN ERREICHTES ZIEL
Seit Januar 2006 tragen 11 Sorten aus Südtiroler Anbaugebieten die renommierte Bezeichnung „Südtiroler Apfel“ g.g.A.

Die geschützte geografisch Angabe g.g.A. belegt den Zusammenhang zwischen der Qualität des ausgezeichneten Erzeugnisses und seinem Ursprung. Die Bezeichnung Südtiroler Apfel g.g.A. ist EU-weit gegen Nachahmung und missbräuchliche Verwen¬dung geschützt. Das heißt, Handel und Verbraucher können sicher sein: Wo "Südtiroler Apfel" draufsteht, ist auch der echte Apfel aus Südtirol drin.

Die eingetragene Bezeichnung „Südtiroler Apfel g.g.A. –Mela Alto Adige IGP“ wird auf jede Verpackung gedruckt, begleitet vom offiziellen EU-SIEGEL. Das g.g.A.-Logo ist auch auf allen Werbeinformationen von Marlene® zu finden: eine klare Botschaft mit unmittelbarer Wirkung.

WAS BEDEUTET G.G.A.?
1992 hat die Europäische Gemeinschaft durch zwei verschiedene Verordnungen die juristischen Voraussetzungen für den Schutz und die Anerkennung spezieller Lebensmittel und landwirtschaftlicher Produkte geschaffen.

Die Voraussetzung für die Aufnahme in die offizielle Liste geschützter Produkte ist die sichere, nachweisbare Verbindung zwischen den Erzeugungs- oder Verarbeitungsphasen und dem geographischen Ursprungsgebiet: Der gesamte Produktionsweg jedes verkauften Apfels kann somit leicht bis zum Erzeuger zurückverfolgt und vom Obstbauern bis zum Ladenregal ständig kontrolliert werden.

Die Auszeichnung „g.g.A.", die den Südtiroler Äpfeln verliehen wurde, schützt sie daher vor Fälschungen und unrechtmäßiger Nutzung. Dies wird im Artikel 10 der EU Verordung 510/2006 geregelt. In der Tat können sich Händler und Verbraucher einer Sache sicher sein: Wenn sie die blau-gelbe Marke, geographisch geschützte Angabe, sehen handelt es sich mit Gewissheit um einen echten Südtiroler Apfel!


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